AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Kaufverträge mit Konsumenten

1. Allgemeines
Für unsere Verkäufer gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für den Verkäufer unverbindlich, auch wenn er diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten die nachfolgenden Bedingungen als angenommen.

2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Eingehende Auftragsangebote werden erst durch den Zugang unserer Auftragsbestätigung verbindlich.

3. Aufträge
Aufträge werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen.
Internetbestellungen werden nur als solche anerkannt, wenn diese auch per Internetdokument an uns geschickt werden und den Produkten unseres Internetsortiments entsprechen.
Sonderanfertigungen, die nicht in unserem Internetsortiment in Größe, Farbe, Design und Kombinationen erhältlich sind, werden nicht in das 3-Tage Rückgaberecht miteingebunden.
Sie sind verpflichtet die Ware zu bezahlen und anzunehmen.

4. Verpackung, Versand und Lieferung
erfolgen auf Kosten und Gefahren des Käufers. Eine Transportversicherung wird von uns nicht abgeschlossen. Die von uns ermittelten Stückzahlen und Gewichte sind maßgebend für die Berechnung. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferfrist verlängert sich in angemessener Weise, wenn wir durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, kriegerische oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten, an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtung gehindert werden.
Hinsichtlich Farben und Modell behalten wir uns Änderungen vor.

5. Preise
Alle Preise gelten für eine Lieferung ab Lager Lustenau zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Preise werden in Euro ausgezeichnet. Berechnet werden die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Tagespreise. Wir sind berechtigt und verpflichtet, bei nach Vertragsabschluss eintretenden Preis- und/oder Kostenänderungen, Kursänderungen, Änderungen von Frachten, Zöllen und sonstigen Abgaben die Preise entsprechend zu berichtigen, also nach oben bzw. unten anzupassen.

6. Zahlung
Rechnungen sind sofort netto zahlbar. Schecks werden nur unter dem üblichen Vorbehalt der Einlösung gutgeschrieben. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche unser Eigentum. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüchen gegen seinen Vertragspartner mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer ist bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Waren nicht dazu berechtigt, das Vorbehaltsgut zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist 6890 Lustenau (Austria). Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich mit Ausnahme der inter­nationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Soweit zulässig, wird als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis das für A-6890 Lustenau sachlich zuständige Gericht vereinbart.

9. Muster
Musterlieferungen erfolgen grundsätzlich per Nachnahme. Muster werden nicht zurückgenommen. Handelt es sich jedoch um Einzelmuster gewähren wir eine Rücksendefrist von 6 Wochen. Ein ausdrücklicher Hinweis auf Einzelmuster erfolgt auf dem Versandpapier. Nach Ablauf der Frist wird ein Pauschalbetrag erhoben, der auf dem Versandpapier dem Käufer zur Kenntnis gebracht wird.

10. Salvatorische Klausel
Sollte sich eine Bestimmung der gegenständlichen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und/oder des zugrunde liegenden Kaufvertrages als unwirksam herausstellen, so gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche als vereinbart, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Allfällige Vertragslücken sind in derselben Weise zu schließen.

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Kaufverträge mit Unternehmern

1. Allgemeines
Für unsere Verkäufer gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für den Verkäufer unverbindlich, auch wenn er diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten die nachfolgenden Bedingungen als angenommen.

2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Eingehende Auftragsangebote werden erst durch den Zugang unserer Auftragsbestätigung verbindlich.

3. Aufträge
Aufträge werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen.

4. Verpackung, Versand und Lieferung
erfolgen auf Kosten und Gefahren des Käufers. Eine Transportversicherung wird von uns nicht abgeschlossen. Die von uns ermittelten Stückzahlen und Gewichte sind maßgebend für die Berechnung. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferfrist verlängert sich in angemessener Weise, wenn wir durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, kriegerische oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten, an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtung gehindert werden.
Die Rüge offen zutage tretender Mängel ist nur innerhalb einer Woche zulässig; für die Fristberechnung sind der Zeitpunkt der Anlieferung und der Zugang der Rüge maßgebend. Für Austauschleistungen beträgt die Gewährleistungs­frist 6 Monate.
Hinsichtlich Farben und Modell behalten wir uns Änderungen vor.

5. Preise
Alle Preise gelten für eine Lieferung ab Lager 6890 Lustenau (Austria) zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Preise werden in Euro ausgezeichnet. Berechnet werden die bei der Auslieferung geltenden Tagespreise. Wir sind berechtigt bei nach Vertragsabschluß eintretenden Preis- und Kostenerhöhungen, Kursänderungen, Änderungen von Frachten, Zöllen und sonstigen Abgaben die Preise zu berichtigen.

6. Zahlung
Rechnungen sind sofort netto zahlbar. Schecks werden nur unter dem üblichen Vorbehalt der Einlösung gutgeschrieben. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche unser Eigentum. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüchen gegen seinen Vertragspartner mit allen Nebenrechten an uns ab.
Der Käufer ist bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Waren nicht dazu berechtigt, das Vorbehaltsgut zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist – 6890 Lustenau (Austria) der Erfüllungsort und Gerichtsstand. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Aus­schluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

9. Muster
Musterlieferungen erfolgen grundsätzlich per Nachnahme. Muster werden nicht zurückgenommen. Handelt es sich jedoch um Einzelmuster gewähren wir eine Rücksendefrist von 6 Wochen. Ein ausdrücklicher Hinweis auf Einzelmuster erfolgt auf dem Versandpapier. Nach Ablauf der Frist wird ein Pauschalbetrag erhoben, der auf dem Versandpapier dem Käufer zur Kenntnis gebracht wird.

10. Salvatorische Klausel
Sollte sich eine Bestimmung der gegenständlichen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und/oder des zugrunde liegenden Kaufvertrages als unwirksam herausstellen, so gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche als vereinbart, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Allfällige Vertragslücken sind in derselben Weise zu schließen.